WAS IST PODOLOGIE ?

Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Seit Januar 2002 gibt es in Deutschland das Podologen Gesetz, das die Berufsbezeichnungen genau voneinander abgrenzt. Nach diesem Gesetz darf sich “Medizinischer Fußpfleger” und “Podologe” nur nennen, wer eine zweijährige vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolviert hat.

Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind in Deutschland aufgrund des Podologen Gesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert.

Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) – als bislang einzige Gruppe – von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten können.

Der Podologe/in übernimmt somit eine wichtige Funktion innerhalb des Gesundheitssystems. Ziel der podologischen Behandlung ist die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der normalen Funktion von Haut und Nägel an den Füßen. Dadurch können schwerwiegende Folgeschäden wie Amputationen vermieden werden

Sauberkeit und Hygiene

Sauberkeit und Hygiene wird bei uns großgeschrieben. Unter Beachtung der entsprechenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen halten wir einen Hygienestandard vor, der in Niedersachsen seinesgleichen sucht.

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Was macht ein Podologe

Der Podologe arbeitet im Team mit Diabetologen, Orthopäden, Orthopädie-Schuhtechnikern, Dermatologen, Physiotherapeuten zusammen. Der Podologe ist mitentscheidend für Prophylaxe von Fußläsionen. Viele der älteren Patienten können diese selbst nicht sicher durchführen und benötigen daher die Behandlung durch qualifizierte Fachkräfte.

Wichtig zu wissen

Die Praxen sind gemäß § 124 Absatz 1 SGB V als podologische Praxis durch alle Krankenkassen zugelassen. Damit können Patienten, die von ihrem Arzt eine Verordnung erhalten, behandelt und ggf. über die Krankenkasse abgerechnet werden.

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