Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Seit Januar
2002 gibt es in Deutschland das Podologen Gesetz, das die
Berufsbezeichnungen genau voneinander abgrenzt. Nach diesem
Gesetz darf sich “Medizinischer Fußpfleger” und “Podologe” nur
nennen, wer eine zweijährige vollschulische Ausbildung mit
anschließender staatlicher Prüfung absolviert hat.
Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus
den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie,
Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative
therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind in
Deutschland aufgrund des Podologen Gesetzes (PodG) als
medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert.
Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da
Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen
Fußsyndroms (DFS) – als bislang einzige Gruppe – von den
Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung
zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten können.
Der Podologe/in übernimmt somit eine wichtige Funktion innerhalb
des Gesundheitssystems. Ziel der podologischen Behandlung ist
die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der normalen
Funktion von Haut und Nägel an den Füßen. Dadurch können
schwerwiegende Folgeschäden wie Amputationen vermieden werden
Sauberkeit und Hygiene wird bei uns großgeschrieben. Unter Beachtung der entsprechenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen halten wir einen Hygienestandard vor, der in Niedersachsen seinesgleichen sucht.
Der Podologe arbeitet im Team mit Diabetologen, Orthopäden, Orthopädie-Schuhtechnikern, Dermatologen, Physiotherapeuten zusammen. Der Podologe ist mitentscheidend für Prophylaxe von Fußläsionen. Viele der älteren Patienten können diese selbst nicht sicher durchführen und benötigen daher die Behandlung durch qualifizierte Fachkräfte.
Die Praxen sind gemäß § 124 Absatz 1 SGB V als podologische Praxis durch alle Krankenkassen zugelassen. Damit können Patienten, die von ihrem Arzt eine Verordnung erhalten, behandelt und ggf. über die Krankenkasse abgerechnet werden.